Einheitliches Patentgericht tritt in Kraft

Deutschland ratifiziert Abkommen

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Deutschland hat am 17.02.2023 das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert. Dadurh sind die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens geschaffen worden. Das Einheitliche Patentgericht wird nun am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen.
Das Einheitliche Patentgericht soll künftig in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) sowie dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein. Das Gericht wird Patentstreitigkeiten mit unmittelbarer Wirkung zunächst für 17 Staaten entscheiden (Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien). Weitere EU-Mitgliedstaaten können sich zukünftig dem Einheitlichen Patentschutz anschließen. Weiterführende Informationen können auf der Webseite des Einheitlichen Patentgerichts www.unified-patent-court.org abgerufen werden.

Erstinstanzliche Kammern werden in den teilnehmenden Mitgliedstaaten eingerichtet, in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg. Der Präsident des Berufungsgerichts ist Herr Dr. Klaus Grabinski aus Deutschland, die Präsidentin des Gerichts Erster Instanz Frau Florence Butin aus Frankreich.

Das EPGÜ hat auch Einfluss auf bereits angemeldete und erteilte Europäische Patente nach dem seit 1977 in Kraft getretenen EPÜ. Inhaber solcher Anmeldungen oder Patente sollten sich unbedingt mit dem neuen System auseinandersetzen oder hierzu beraten lassen, da die Verfahren des neuen Systems erheblich von den bisherigen abweichen. Der Einfluss des neuen Systems auf bereits gemeldete und erteilte Europäische Patente kann durch einen sog. opt-out Antrag ausgeschlossen werden. Ob dies sinnvoll ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

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